Konzept

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Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit in der Kinderkrippe basiert gesetzlich auf den Paragraphen 22 und 24 KJHG.
Daneben orientieren wir uns an dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern(BayKIBIG), an dem Bayerischen Bildungsplan(BEP) sowie an den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.

Öffnungszeiten
Die Krippenkinder können ab 7:00 Uhr gebracht werden. Zurzeit sind die angemeldeten Krippenkinder in der Mehrzahl bis 15:00 Uhr angemeldet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Kinder bis 16 Uhr zu betreuen.

Unsere Zielgruppe
In der Regel werden Kinder ab einem halben Jahr bis zum Kindergartenalter aufgenommen. Unsere Betreuungsangebote richten sich nur an Kinder, die ihren Wohnsitz in Rednitzhembach und Umgebung haben.

Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachdiensten
Um Kindern mit Entwicklungsdefiziten (Entwicklungsverzögerung, Sprachauffälligkeit, motorische Defizite usw.) eine spezielle Förderung anzubieten, arbeitet unsere Kindertagesstätte  mit folgenden pädagogischen Fachdiensten zusammen:
–       Förderzentrum Roth, insbesondere mit dem mobilen sonderpädagogischen Dienst,
–       Der Schulvorbereitenden Einrichtung und der Diagnose-Förderklasse in Leerstetten
–       Jugendamt Roth
–        mit der Frühförder- und Beratungsstelle Schwabach
–        mit der Erziehungs- und Familienberatung Roth.

Weiterentwicklung der Konzeption:
Der vorliegende Entwurf der Konzeption wird an der täglich stattfindenden Arbeit geprüft, sinnvoll ergänzt, und realitätsbezogen verändert.